350.114
TRRT
CH-BL
§ 5 Reglement über die Tarife der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (Tarifreglement, TR) - Rabatte auf Versicherungsprämien und P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart (§ 25 GebVR)
Obligatorische Versicherung der Gebäude
§ 5 Tarifreglement, TR · Rabatte auf Versicherungsprämien und P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart (§ 25 GebVR)
1. Die Rabatte auf den Versicherungsprämien und den P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart betragen für Sprinkleranlagen bei
a. Vollschutz: bis 40 %;
b. wirksamem Teilschutz nach geschütztem Gebäudeteil: bis 30 %.
2. Sie betragen für Brand- oder Gasmeldeanlagen bei
a. Vollschutz: 25 %;
b. wirksamem Teilschutz: 15 %.
3. Sie betragen für
a. einen Wächterdienst mit mindestens 2 Runden pro Nacht: 5 %;
b. eine von der BGV anerkannten Betriebsfeuerwehr: bis 20 %;
c. eine Brandabschnittbildung: bis 20 %;
d. andere wirksame Massnahmen je nach Nutzen: bis 20 %.