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350.114 TRRT CH-BL

§ 5 Reglement über die Tarife der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (Tarifreglement, TR) - Rabatte auf Versicherungsprämien und P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart (§ 25 GebVR)

Obligatorische Versicherung der Gebäude
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§ 5 Tarifreglement, TR · Rabatte auf Versicherungsprämien und P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart (§ 25 GebVR)

1. Die Rabatte auf den Versicherungsprämien und den P+F-Beiträgen aufgrund der Nutzungsart betragen für Sprinkleranlagen bei

a. Vollschutz: bis 40 %;

b. wirksamem Teilschutz nach geschütztem Gebäudeteil: bis 30 %.

2. Sie betragen für Brand- oder Gasmeldeanlagen bei

a. Vollschutz: 25 %;

b. wirksamem Teilschutz: 15 %.

3. Sie betragen für

a. einen Wächterdienst mit mindestens 2 Runden pro Nacht: 5 %;

b. eine von der BGV anerkannten Betriebsfeuerwehr: bis 20 %;

c. eine Brandabschnittbildung: bis 20 %;

d. andere wirksame Massnahmen je nach Nutzen: bis 20 %.

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