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350.114 TRRT CH-BL

§ 1 Reglement über die Tarife der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (Tarifreglement, TR) - Regelungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Tarifreglement, TR · Regelungsbereich

1. Dieses Reglement regelt

a. den Index für die Versicherungswerte;

b. die Sätze der Versicherungsprämien und der Präventions- und Feuerwehrbeiträge («P+F-Beiträge») für die obligatorische Versicherung der Gebäude;

c. die Rabatte auf den Versicherungsprämien und den P+F-Beiträgen;

d. die Sätze der Versicherungsprämien für die obligatorische Versicherung der Grundstücke;

e. die maximalen Risikozuschläge für besonders gefährdete Gebäude und Grundstücke;

f. die Selbstbehalte;

g. die Sätze der Versicherungsprämien und der P+F-Beiträge für die freiwilligen Zusatzversicherungen.

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