350.114
TRRT
CH-BL
§ 1 Reglement über die Tarife der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (Tarifreglement, TR) - Regelungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Tarifreglement, TR · Regelungsbereich
1. Dieses Reglement regelt
a. den Index für die Versicherungswerte;
b. die Sätze der Versicherungsprämien und der Präventions- und Feuerwehrbeiträge («P+F-Beiträge») für die obligatorische Versicherung der Gebäude;
c. die Rabatte auf den Versicherungsprämien und den P+F-Beiträgen;
d. die Sätze der Versicherungsprämien für die obligatorische Versicherung der Grundstücke;
e. die maximalen Risikozuschläge für besonders gefährdete Gebäude und Grundstücke;
f. die Selbstbehalte;
g. die Sätze der Versicherungsprämien und der P+F-Beiträge für die freiwilligen Zusatzversicherungen.