350.112
GstVRRAI
CH-BL
§ 5 Reglement über die obligatorische Versicherung der Grundstücke (Grundstückversicherungsreglement, GstVR) - Mahngebühren, Verzicht (§ 21 GVV BL)
Gesamtabgabe
§ 5 Grundstückversicherungsreglement, GstVR · Mahngebühren, Verzicht (§ 21 GVV BL)
1. Die BGV erhebt ab der 2. Mahnung für eine ausstehende Gesamtabgabe eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-.
2. Sie verzichtet auf die Erhebung von Gesamtabgaben unter CHF 10.- sowie auf deren Rückerstattung bis zu derselben Höhe.