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350.111 GebVRRABRegAE CH-BL

§ 6 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Elemente der Gebäudeschätzung

Gebäudeschätzung
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§ 6 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Elemente der Gebäudeschätzung

1. Elemente der Gebäudeschätzung sind insbesondere

a. Adresse und Parzellennummer des Gebäudes;

b. Baujahr;

c. Monat und Jahr des Baubeginns sowie der Bezugsbereitschaft;

d. Schätzungsgrund;

e. Index zum Zeitpunkt der Schätzung (Index-Basis 1. Oktober 1988 = 100 Punkte);

f. Bau- und Nutzungsart des Gebäudes;

g. Gebäudebeschreibung mit Angaben bezüglich Bauart der Fassaden, Bedachung, der Tragkonstruktion sowie über den Gebäudeausbau;

h. Raumprogramm, aufgegliedert nach Gebäudeteilen mit ihren Volumen und deren Werten;

i. Neuwert, Wertminderung und Zeitwert;

j. Investitionsmehrwert;

k. besondere Gefährdungen;

l. Deckungsausschlüsse gemäss § 25 Abs. 1 Bst. a und c GVG BL;

m. die Situation des Gebäudes in einer massstäblichen Darstellung.

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