350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 6 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Elemente der Gebäudeschätzung
Gebäudeschätzung
§ 6 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Elemente der Gebäudeschätzung
1. Elemente der Gebäudeschätzung sind insbesondere
a. Adresse und Parzellennummer des Gebäudes;
b. Baujahr;
c. Monat und Jahr des Baubeginns sowie der Bezugsbereitschaft;
d. Schätzungsgrund;
e. Index zum Zeitpunkt der Schätzung (Index-Basis 1. Oktober 1988 = 100 Punkte);
f. Bau- und Nutzungsart des Gebäudes;
g. Gebäudebeschreibung mit Angaben bezüglich Bauart der Fassaden, Bedachung, der Tragkonstruktion sowie über den Gebäudeausbau;
h. Raumprogramm, aufgegliedert nach Gebäudeteilen mit ihren Volumen und deren Werten;
i. Neuwert, Wertminderung und Zeitwert;
j. Investitionsmehrwert;
k. besondere Gefährdungen;
l. Deckungsausschlüsse gemäss § 25 Abs. 1 Bst. a und c GVG BL;
m. die Situation des Gebäudes in einer massstäblichen Darstellung.