350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 25 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Rabatte
Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Nutzungsart
§ 25 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Rabatte
1. Die BGV gewährt Rabatte gemäss Tarifreglement auf den Sätzen der Versicherungsprämien und der P+F-Beiträge aufgrund der Nutzungsart für zweckmässige schadensverhütende Massnahmen bei den Nutzungsarten 2-8.
2. Die Rabatte sind kumulierbar. Sie dürfen jedoch nicht höher als 70 % der Sätze der Versicherungsprämie und des P+F-Beitrags aufgrund der Nutzungsart sein und nicht tiefer als die Sätze für die Nutzungsart 2.