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350.111 GebVRRABRegAE CH-BL

§ 25 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Rabatte

Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Nutzungsart
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§ 25 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Rabatte

1. Die BGV gewährt Rabatte gemäss Tarifreglement auf den Sätzen der Versicherungsprämien und der P+F-Beiträge aufgrund der Nutzungsart für zweckmässige schadensverhütende Massnahmen bei den Nutzungsarten 2-8.

2. Die Rabatte sind kumulierbar. Sie dürfen jedoch nicht höher als 70 % der Sätze der Versicherungsprämie und des P+F-Beitrags aufgrund der Nutzungsart sein und nicht tiefer als die Sätze für die Nutzungsart 2.

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