350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 22 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Gebäudeeinteilung
Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Nutzungsart
§ 22 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Gebäudeeinteilung
1. Die Gebäude werden aufgrund ihrer Nutzungsart und des damit verbundenen möglichen Schadenausmasses bei Feuerschadenereignissen in die Nutzungsarten 1-9 eingeteilt.
2. Die Nutzungsarten 1-9 sind in Anhang 4 festgelegt.