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350.111 GebVRRABRegAE CH-BL

§ 22 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Gebäudeeinteilung

Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Nutzungsart
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§ 22 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Gebäudeeinteilung

1. Die Gebäude werden aufgrund ihrer Nutzungsart und des damit verbundenen möglichen Schadenausmasses bei Feuerschadenereignissen in die Nutzungsarten 1-9 eingeteilt.

2. Die Nutzungsarten 1-9 sind in Anhang 4 festgelegt.

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