350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 21 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Versicherungsprämien und P+F-Beiträge
Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Bauart
§ 21 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Versicherungsprämien und P+F-Beiträge
1. Die Sätze für die Versicherungsprämien und die P+F-Beiträge für die Bauarten 1, 2 und 3 sind Promille-Beträge des Versicherungswerts und sind im Tarifreglement festgelegt.
2. Für jedes Gebäude wird ein Mindestbetrag für die Versicherungsprämie für die Bauart sowie ein Mindestbetrag für den P+F-Beitrag gemäss Tarifreglement erhoben.
3. Die Sätze und die Mindestbeträge gemäss Abs. 1 bzw. 2 gelten auch für die dem Gebäude zugehörenden, freiwillig versicherten weiteren baulichen Objekte.