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350.111 GebVRRABRegAE CH-BL

§ 19 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Einteilung

Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Bauart
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§ 19 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Einteilung

1. Gebäude, bei denen

a. kein Bauteil gefährdet ist, sind in die Bauart 1 eingeteilt;

b. 1 Bauteil gefährdet ist, sind in die Bauart 2 eingeteilt;

c. 2 oder 3 Bauteile gefährdet sind, sind in die Bauart 3 eingeteilt.

2. Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen, werden in die Bauart 1 oder 2 eingeteilt.

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