350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 19 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Einteilung
Versicherungsprämien und P+F-Beiträge - Bauart
§ 19 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Einteilung
1. Gebäude, bei denen
a. kein Bauteil gefährdet ist, sind in die Bauart 1 eingeteilt;
b. 1 Bauteil gefährdet ist, sind in die Bauart 2 eingeteilt;
c. 2 oder 3 Bauteile gefährdet sind, sind in die Bauart 3 eingeteilt.
2. Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen, werden in die Bauart 1 oder 2 eingeteilt.