350.111
GebVRRABRegAE
CH-BL
§ 10 Reglement über die obligatorische Versicherung der Gebäude (Gebäudeversicherungsreglement, GebVR) - Berechnung der Wertminderung
Gebäudeschätzung
§ 10 Gebäudeversicherungsreglement, GebVR · Berechnung der Wertminderung
1. Bei der Schätzung eines Gebäudes ist dessen Wertminderung, die seit Erstellung infolge Alters, Abnutzung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängel oder aus anderen Gründen eingetreten ist, zu berechnen.
2. Die Berechnung der Wertminderung erfolgt nach den Kriterien der theoretischen Lebensdauer, des mittleren Alters sowie des Unterhaltszustands.
3. Die Berechnung der Wertminderung ist in Anhang 3 festgelegt.
4. Die Wertminderung wird in Prozenten des Neuwerts des Gebäudes oder der betreffenden Gebäudeteile ausgedrückt.