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§ 29 Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVV BL) - Unabhängige Schätzungen anstelle von Rechnungen (§ 58 Abs. 1 Bst. b GVG BL)

Leistungen bei Grundstückschäden
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§ 29 GVV BL · Unabhängige Schätzungen anstelle von Rechnungen (§ 58 Abs. 1 Bst. b GVG BL)

1. Die Begehren um Auszahlung von Versicherungsleistungen für erschwerte Holzhauerei oder für Holzentwertung können anstelle von Rechnungen durch unabhängige Schätzungen belegt werden.

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