350.11
AMBOPCM
CH-BL
§ 29 Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVV BL) - Unabhängige Schätzungen anstelle von Rechnungen (§ 58 Abs. 1 Bst. b GVG BL)
Leistungen bei Grundstückschäden
§ 29 GVV BL · Unabhängige Schätzungen anstelle von Rechnungen (§ 58 Abs. 1 Bst. b GVG BL)
1. Die Begehren um Auszahlung von Versicherungsleistungen für erschwerte Holzhauerei oder für Holzentwertung können anstelle von Rechnungen durch unabhängige Schätzungen belegt werden.