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342 CH-BL

§ 10 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 10 Hundegesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 10. Mai 1973 über das Halten von Hunden und die Verordnung vom 17. Oktober 1974 über das Halten von Hunden werden aufgehoben.

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