342.12
CH-BL
§ 7 Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde - Gebühren
§ 7 Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde · Gebühren
1. Die Gebühr für die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen betreffend das Halten von potenziell gefährlichen Hunden beträgt 250 Franken.
2. Für Massnahmen gemäss § 9 und § 9a Hundegesetz, sowie § 6a dieser Verordnung werden kostendeckende Gebühren mit einem Stundenansatz von 140 Franken erhoben.