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342.12 CH-BL

§ 7 Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde - Gebühren

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§ 7 Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde · Gebühren

1. Die Gebühr für die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen betreffend das Halten von potenziell gefährlichen Hunden beträgt 250 Franken.

2. Für Massnahmen gemäss § 9 und § 9a Hundegesetz, sowie § 6a dieser Verordnung werden kostendeckende Gebühren mit einem Stundenansatz von 140 Franken erhoben.

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