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341 CH-BL

§ 22 Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 22 Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. das Gesetz vom 25. Juni 1981 über die Verkehrsabgaben;

b. das Dekret vom 27. November 2008 zum Gesetz über die Verkehrsabgaben;

c. die Verordnung vom 7. Dezember 1993 zum Gesetz über die Verkehrsabgaben.

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