336.3
CH-BL
§ 2 Dekret zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Zuständigkeit der Gemeindesteuerämter
§ 2 Dekret zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Zuständigkeit der Gemeindesteuerämter
1. Den Gemeindesteuerämtern obliegt die Prüfung und Behandlung der Rückerstattungsanträge der von ihnen veranlagten natürlichen Personen, mit Ausnahme der Spezialfälle gemäss § 1 Buchstabe b.