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336.3 CH-BL

§ 2 Dekret zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Zuständigkeit der Gemeindesteuerämter

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§ 2 Dekret zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Zuständigkeit der Gemeindesteuerämter

1. Den Gemeindesteuerämtern obliegt die Prüfung und Behandlung der Rückerstattungsanträge der von ihnen veranlagten natürlichen Personen, mit Ausnahme der Spezialfälle gemäss § 1 Buchstabe b.

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