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336.21 CH-BL

§ 14 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung

Steuerstrafrecht
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§ 14 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung

1. Die kantonale Steuerverwaltung verfolgt die Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, sie veranlagt die Nachsteuern, setzt die Bussen fest und auferlegt die Kosten.

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