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336.11 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe - Strafverfolgung und Urteilsvollzug

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§ 6 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe · Strafverfolgung und Urteilsvollzug

1. Zuständigkeit und Verfahren für die Strafverfolgung und den Urteilsvollzug richten sich nach der Schweizerischen Strafprozessordnung sowie dem Strafvollzugsgesetz.

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