336.11
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe - Strafverfolgung und Urteilsvollzug
§ 6 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe · Strafverfolgung und Urteilsvollzug
1. Zuständigkeit und Verfahren für die Strafverfolgung und den Urteilsvollzug richten sich nach der Schweizerischen Strafprozessordnung sowie dem Strafvollzugsgesetz.