336.11
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe - Wehrpflichtersatzverwaltung
§ 1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe · Wehrpflichtersatzverwaltung
1. Die für die Wehrpflichtersatzabgabe zuständige kantonale Behörde ist das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) (im Folgenden: Wehrpflichtersatzverwaltung).
2. Sie ist zuständig für
a. den Erlass von Veranlagungsverfügungen;
b. die Behandlung von Einsprachen;
c. den Bezug und die Stundung der Ersatzabgabe;
d. den Erlass der Ersatzabgabe;
e. den Erlass von Strafverfügungen;
f. sämtliche Massnahmen und Verfügungen, die das Bundesrecht dem Kanton überträgt und für die nachfolgend keine andere Behörde als zuständig erklärt wird.