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CH-BL
§ 6 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - 2. Versicherungen
Gegenstand der Steuer
§ 6 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · 2. Versicherungen
1. Versicherungsleistungen unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sofern sie nicht als Einkommen besteuert werden.