Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
334 CH-BL

§ 3 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - 2. Geltungsbereich

Gegenstand der Steuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · 2. Geltungsbereich

1. Der Schenkungssteuer unterliegt jeder schenkungsweise Erwerb von Grundstücken, die im Gebiete des Kantons gelegen sind.

2. Der Erwerb beweglichen Vermögens unterliegt der Schenkungssteuer, sofern der Schenker zur Zeit der Schenkung Wohnsitz oder Aufenthalt gemäss den Artikeln 23-26 ZGB im Kanton hatte.

← § 2 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer I. Erbschaftssteuer § 4 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →