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CH-BL
§ 27 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - IV. Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 27 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · IV. Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz vom 16. Februar 1920 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird aufgehoben.