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334 CH-BL

§ 24 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - I. Anwendung des Steuergesetzes

Schlussbestimmungen
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§ 24 Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · I. Anwendung des Steuergesetzes

1. Im Weiteren finden die Bestimmungen des Steuergesetzes mit Ausnahme von § 20 unmittelbar oder sinngemäss Anwendung.

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