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334.11 CH-BL

§ 14 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 14 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1981 in Kraft.

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