334.11
CH-BL
§ 10 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - Landwirtschaftliche Grundstücke
Besondere Fälle
§ 10 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · Landwirtschaftliche Grundstücke
1. Der Ertragswert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gemäss § 16 Absatz 1 ESchStG wird nach dem Eidgenössischen Schätzungsreglement ermittelt.