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334.11 CH-BL

§ 10 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer - Landwirtschaftliche Grundstücke

Besondere Fälle
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§ 10 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer · Landwirtschaftliche Grundstücke

1. Der Ertragswert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gemäss § 16 Absatz 1 ESchStG wird nach dem Eidgenössischen Schätzungsreglement ermittelt.

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