Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331 CH-BL

§ 54b Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 2b. Entlastungsbegrenzung

Steuerpflicht - Staats- und Gemeindesteuer - Steuern der juristischen Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 54b Steuergesetz · 2b. Entlastungsbegrenzung

1. Die gesamte steuerliche Ermässigung nach den §§ 53a Abs. 3 und 4 und 54a darf nicht höher sein als 50 % des steuerbaren Ertrags vor Verlustverrechnung, wobei der Nettobeteiligungsertrag gemäss § 59 ausgeklammert wird, und vor Abzug der vorgenommenen Ermässigungen.

2. Es dürfen weder aus den einzelnen Ermässigungen noch aus der gesamten steuerlichen Ermässigung Verlustvorträge resultieren.

← § 54a Steuergesetz Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes § 55 Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →