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CH-BL
§ 51 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 2. Vermögenssteuersatz
Steuerpflicht - Staats- und Gemeindesteuer - Vermögenssteuer
§ 51 Steuergesetz · 2. Vermögenssteuersatz
1. Vermögen unter CHF 10'000 sind steuerfrei.
2. Der Vermögenssteuersatz beträgt bei steuerbaren Vermögen
a. * für die ersten CHF 150'000: 1,1 ‰;
b. * für die weiteren CHF 200'000 von CHF 150'001 bis CHF 350'000: 2,9 ‰;
c. * für die über CHF 350'000 liegenden Vermögensteile: 3,3 ‰.
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