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331 CH-BL

§ 41 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand

Steuerpflicht - Staats- und Gemeindesteuer - Vermögenssteuer
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§ 41 Steuergesetz · I. Gegenstand

1. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen.

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