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CH-BL
§ 41 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand
Steuerpflicht - Staats- und Gemeindesteuer - Vermögenssteuer
§ 41 Steuergesetz · I. Gegenstand
1. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen.