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331 CH-BL

§ 3 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - III. Steuerarten

Steuerpflicht - Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Steuergesetz · III. Steuerarten

1. Staat und Gemeinden erheben

a. * Einkommens- und Vermögenssteuern von den natürlichen Personen;

b. Ertrags- und Kapitalsteuern von den juristischen Personen.

2. Der Staat erhebt ausserdem

a. eine Grundstückgewinnsteuer;

b. eine Handänderungssteuer.

3. ...

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