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CH-BL
§ 3 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - III. Steuerarten
Steuerpflicht - Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Steuergesetz · III. Steuerarten
1. Staat und Gemeinden erheben
a. * Einkommens- und Vermögenssteuern von den natürlichen Personen;
b. Ertrags- und Kapitalsteuern von den juristischen Personen.
2. Der Staat erhebt ausserdem
a. eine Grundstückgewinnsteuer;
b. eine Handänderungssteuer.
3. ...