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331 CH-BL

§ 24c Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 2c. Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

Steuerpflicht - Staats- und Gemeindesteuer - Einkommenssteuer
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§ 24c Steuergesetz · 2c. Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen

1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.

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