Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331 CH-BL

§ 202 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - Änderung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 202 Steuergesetz · Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 12. Januar 1981 über den Feuerschutz wird wie folgt geändert: ...

2. Das Kirchengesetz vom 3. April 1950 wird wie folgt geändert: ...

← § 201 Steuergesetz Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes § 203 Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →