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331 CH-BL

§ 18bis Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - VIIIa. Normale Staatssteuer

Steuerpflicht - Allgemeine Bestimmungen
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§ 18bis Steuergesetz · VIIIa. Normale Staatssteuer

1. Die nach den §§ 34 ff. berechnete Steuer vom Einkommen und vom Vermögen der natürlichen Personen stellt die normale Staatssteuer dar.

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