Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331 CH-BL

§ 185 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - III. Übergangsbestimmungen für die Gemeindesteuer - 1. Verbindlichkeit der Staatssteuer für die Gemeindesteuer

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 185 Steuergesetz · 1. Verbindlichkeit der Staatssteuer für die Gemeindesteuer

1. Die für die Staatssteuer getroffenen Einschätzungen und Entscheide sind für die Gemeindesteuer verbindlich.

← § 184 Steuergesetz Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes § 186 Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →