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CH-BL
§ 105 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 5. Ergänzung der Steuererklärung
Steuerverfahren - Steuerveranlagung - Veranlagungsverfahren
§ 105 Steuergesetz · 5. Ergänzung der Steuererklärung
1. Mangelhaft ausgefüllte oder nicht unterzeichnete Formulare sind zurückzuweisen, fehlende Beilagen einzufordern. Dem Steuerpflichtigen ist zur Vervollständigung der Steuererklärung eine angemessene Frist zu setzen.