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331 CH-BL

§ 100 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 4. Steuersätze

Steuerverfahren - Steuerveranlagung - Veranlagungsgrundlagen
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§ 100 Steuergesetz · 4. Steuersätze

1. Anwendbar sind die am Ende der Steuerperiode geltenden Steuersätze.

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