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CH-BL
§ 1 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes
Steuerpflicht - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergesetz · I. Gegenstand des Gesetzes
1. Der Staat und die Einwohnergemeinden erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben Steuern gemäss den folgenden Bestimmungen.