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331 CH-BL

§ 1 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes

Steuerpflicht - Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Steuergesetz · I. Gegenstand des Gesetzes

1. Der Staat und die Einwohnergemeinden erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben Steuern gemäss den folgenden Bestimmungen.

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