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331.21 CH-BL

§ 8 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Nutzungsbestimmungen

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§ 8 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Nutzungsbestimmungen

1. Für die Benutzung der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL erlässt die kantonale Steuerverwaltung die dafür erforderlichen Bestimmungen.

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