331.21
CH-BL
§ 8 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Nutzungsbestimmungen
§ 8 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Nutzungsbestimmungen
1. Für die Benutzung der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL erlässt die kantonale Steuerverwaltung die dafür erforderlichen Bestimmungen.