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331.21 CH-BL

§ 7 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Datenschutz und Informationssicherheit

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§ 7 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Datenschutz und Informationssicherheit

1. Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit E-Tax BL erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem vom Kanton betriebenen Server.

2. Die kantonale Steuerverwaltung trifft alle erforderlichen Massnahmen, damit

a. das Amts- bzw. Steuergeheimnis gewährleistet ist und die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt sind;

b. die elektronisch eingereichten Steuererklärungsdaten nicht verändert oder gelöscht werden können;

c. nachvollzogen werden kann, welche Personen auf welche Daten Zugriff haben.

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