331.21
CH-BL
§ 7 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Datenschutz und Informationssicherheit
§ 7 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Datenschutz und Informationssicherheit
1. Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit E-Tax BL erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem vom Kanton betriebenen Server.
2. Die kantonale Steuerverwaltung trifft alle erforderlichen Massnahmen, damit
a. das Amts- bzw. Steuergeheimnis gewährleistet ist und die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt sind;
b. die elektronisch eingereichten Steuererklärungsdaten nicht verändert oder gelöscht werden können;
c. nachvollzogen werden kann, welche Personen auf welche Daten Zugriff haben.