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331.21 CH-BL

§ 3 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Erfassen der Steuererklärungsdaten

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§ 3 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Erfassen der Steuererklärungsdaten

1. Nach erfolgter Authentifizierung können die Steuererklärungsdaten in E-Tax BL erfasst werden.

2. Bis zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten können diese in E-Tax BL jederzeit geändert oder gelöscht werden.

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