331.21
CH-BL
§ 3 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Erfassen der Steuererklärungsdaten
§ 3 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Erfassen der Steuererklärungsdaten
1. Nach erfolgter Authentifizierung können die Steuererklärungsdaten in E-Tax BL erfasst werden.
2. Bis zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten können diese in E-Tax BL jederzeit geändert oder gelöscht werden.