Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.21 CH-BL

§ 2 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen - Authentisierung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen · Authentisierung

1. Die steuerpflichtigen Personen erhalten einen persönlichen Zugangscode. Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam besteuert werden, erhalten einen gemeinsamen Zugangscode.

2. Für den Zugang zu E-Tax BL muss sich die steuerpflichtige Person mit einer Mobiltelefonnummer und einer persönlichen E-Mail-Adresse registrieren.

3. Jede Anmeldung in E-Tax BL durch die steuerpflichtige Person erfolgt mittels 2-Faktoren-Authentisierung.

4. Mit dem Zugangscode gemäss Abs. 1 kann sich die steuerpflichtige Person für das Erfassen der Steuererklärungsdaten und die elektronische Einreichung der Steuererklärung authentisieren.

5. Das Verwenden des Zugangscodes ersetzt die persönliche Unterschrift und ermöglicht die persönliche Freigabe durch die steuerpflichtige Person.

← § 1 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen Elektronische Steuerdeklarationslösung § 3 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →