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331.18 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Erteilung von Steuerauskünften mittels elektronischem Abrufverfahren - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Erteilung von Steuerauskünften mittels elektronischem Abrufverfahren · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für einen direkten, aber beschränkten Zugriff anderer kantonaler Amtsstellen und Behörden auf bei der kantonalen Steuerverwaltung in elektronischer Form vorhandene Daten.

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