331.18
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Erteilung von Steuerauskünften mittels elektronischem Abrufverfahren - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Erteilung von Steuerauskünften mittels elektronischem Abrufverfahren · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für einen direkten, aber beschränkten Zugriff anderer kantonaler Amtsstellen und Behörden auf bei der kantonalen Steuerverwaltung in elektronischer Form vorhandene Daten.