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331.17 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Bemessung

Übriger Liquidationsgewinn
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§ 9 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Bemessung

1. Der übrige Liquidationsgewinn umfasst die im Liquidationsjahr und im Vorjahr realisierten stillen Reserven, abzüglich

a. der Beitragsüberhänge (§ 4 Absatz 3);

b. des fiktiven Einkaufs;

c. des durch die Realisierung der stillen Reserven verursachten Aufwandes;

d. des Verlustvortrags und des Verlusts des laufenden Geschäftsjahres, die nicht mit dem Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit verrechnet werden konnten.

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