Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.17 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Grundsätze

Fiktiver Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Grundsätze

1. Die steuerpflichtige Person kann bei der Steuerbehörde Antrag auf Besteuerung eines fiktiven Einkaufs nach § 8 stellen.

2. Sie muss die notwendigen Belege für die Berechnung des fiktiven Einkaufs nach § 6 selbst beibringen.

3. Der Betrag des fiktiven Einkaufs wird zuerst bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, erst danach bei einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer gemäss § 80bis des Steuergesetzes.

← § 4 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Gegenstand und Geltungsbereich § 6 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →