Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.17 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Abzug

Effektiver Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Abzug

1. Ist die steuerpflichtige Person einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, so kann sie sich im Liquidationsjahr und im Vorjahr im Rahmen der reglementarischen Bestimmungen in die Vorsorgeeinrichtung einkaufen.

2. Sie kann diese Einkaufsbeträge von den Einkünften abziehen.

3. Ein Beitragsüberhang reduziert den Liquidationsgewinn.

← § 3 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Gegenstand und Geltungsbereich § 5 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →