331.17
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Verhältnis zu § 25 des Steuergesetzes
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Verhältnis zu § 25 des Steuergesetzes
1. Wird die Besteuerung von stillen Reserven als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nach § 25 Absatz 4 des Steuergesetzes bis zur späteren Realisierung aufgeschoben, so findet diese Verordnung auf die realisierten stillen Reserven keine Anwendung.
2. Wird eine Liegenschaft jedoch während des Liquidationsjahrs oder des Vorjahrs aus dem Geschäftsvermögen in das Privatvermögen sowohl überführt als auch veräussert, so sind die realisierten stillen Reserven Bestandteil des Liquidationsgewinns.