331.17
CH-BL
§ 13 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Inkraftsetzung
Inkrafttreten
§ 13 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Inkraftsetzung
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.