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331.17 CH-BL

§ 12 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Fortführung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die Erben oder die Vermächtnisnehmer

Erbgang
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§ 12 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · Fortführung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die Erben oder die Vermächtnisnehmer

1. Führen die Erben oder die Vermächtnisnehmer der steuerpflichtigen Person die selbstständige Erwerbstätigkeit fort, so findet diese Verordnung nur Anwendung, wenn sie die Voraussetzungen nach § 36bis bzw. § 80bis des Steuergesetzes selbst erfüllen.

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