331.16
CH-BL
§ 9 Verordnung zur Quellensteuer - Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen
Natürliche und juristische Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
§ 9 Verordnung zur Quellensteuer · Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen
1. Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus schweizerischen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge sind hierfür steuerpflichtig.