331.16
CH-BL
§ 5 Verordnung zur Quellensteuer - Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland
Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
§ 5 Verordnung zur Quellensteuer · Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland
1. Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einem im Ausland ansässigen Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranlagt.
2. Sie wird jedoch im Kanton an der Quelle besteuert, wenn
a. die Vergütung der Leistung von einer im Kanton gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers getragen wird;
b. eine Arbeitnehmerentsendung unter verbundenen Gesellschaften vorliegt und die Gesellschaft mit Sitz im Kanton als faktischer Arbeitgeber zu qualifizieren ist; oder
c. ein ausländischer Personalverleiher Personal an einen Einsatzbetrieb im Kanton verleiht und die Vergütung der Leistung von diesem Einsatzbetrieb getragen wird.