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331.15 CH-BL

§ 4 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung - Organisation und Verfahren

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§ 4 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung · Organisation und Verfahren

1. Die Bestimmungen des Dekrets vom 13. März 1967 zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 finden im übrigen sinngemäss Anwendung.

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