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331.15 CH-BL

§ 2 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung - Anrechnung und Rückerstattung

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§ 2 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung · Anrechnung und Rückerstattung

1. Der Betrag der pauschalen Steueranrechnung wird den Berechtigten mit Valuta Verfügungsdatum an die nächstfällige Staatssteuer angerechnet; bei gemeinsamem Bezug der Staatssteuer mit der Gemeindesteuer erfolgt die Anrechnung an die nächstfällige Staats- und Gemeindesteuer.

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