331.15
CH-BL
§ 2 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung - Anrechnung und Rückerstattung
§ 2 Regierungsratsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung · Anrechnung und Rückerstattung
1. Der Betrag der pauschalen Steueranrechnung wird den Berechtigten mit Valuta Verfügungsdatum an die nächstfällige Staatssteuer angerechnet; bei gemeinsamem Bezug der Staatssteuer mit der Gemeindesteuer erfolgt die Anrechnung an die nächstfällige Staats- und Gemeindesteuer.