331.14
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital - Bescheinigung
§ 4 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital · Bescheinigung
1. Steuerpflichtige Personen, welche im Jahr 2012 über Bausparkonti verfügen, haben der Steuererklärung 2012 entsprechende Saldobestätigungen per 31. Dezember 2012 bzw. per Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2012 beizulegen.